AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens Anita Rohde (Trauborgen)
Geltungsbereich
Im Folgenden genannt Trauborgen steht für Anita Rohde. Trauborgen wird in den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Vermieter genannt. Der Auftraggeber wird im folgenden Mieter genannt.
Unter dem Begriff der Bestellung ist die Anmietung der Produkte von Trauborgen gemeint.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vermietungen bei Trauborgen (Anita Rohde) [ https://www.trauborgen.de/impressum/ ] die von Privatkunden getätigt werden.
Privatkunden in diesem Sinne sind Personen mit Wohnsitz und Lieferadresse in der Bundesrepublik Deutschland, soweit die von ihnen bestellten Waren weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Inhalt und Umfang des Mietvertrages werden schriftlich, in Textform bestimmt. Mündliche Absprachen sind unverbindlich.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
Die Mietgegenstände stehen im Eigentum des Vermieters. Die Produkte dürfen vom Mieter nur für den vereinbartem Zweck (i.d.R. zur Verwendung der im Vertrag genannten Veranstaltung) sowie für die vereinbarte Mietdauer (i.d.R. 3 Tage) genutzt werden. Die genaue Mietdauer wird vom Mieter und Vermieter in Textform vereinbart. Eine anderweitige Verwendung der gemieteten Produkte ist nicht gestattet.
Werden angemietet Produkte durch den Mieter nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, so muss dieser den vollen Mietpreis zusätzlich zahlen. Zudem kann es zu Schadensersatzansprüchen des Folgemieters kommen.
Preise und Lieferkosten
Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise inkl. Steuer. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung ausgewiesen ist, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Hinzu kommen ggf. Gebühren für die Lieferung sowie den Aufbau.
Die Mietpreise werden auf Grundlage der im Onlineshop ausgezeichneten Preise oder gesonderten schriftlichen Vereinbarungen festgelegt.
Der Mietpreis hat auch dann Bestand, wenn die Produkte vorzeitige und / oder unbenutzt zurückgegeben werden.
Zahlung
Die Bezahlung erfolgt mittels:
- Überweisung an das im Angebot genannte Konto
- Vier Monate vor Leistungsdatum ist eine Anzahlung in Höhe von 50% fällig.
- Vier Wochen vor Leistungsdatum ist der Restbetrag sowie die Kaution zu begleichen.
Kaution
Die Höhe der Kaution beträgt i.d.R. 25% der Auftragssumme, mindestens jedoch 50,00€. Die Kaution ist gemäß Angebot zu zahlen.
Sie wird bei Rückgabe der Produkte und Feststellung der Unversehrtheit durch den Vermieter erstattet.
Zahlungsverzug
Kommen Sie in Zahlungsverzug, so ist Trauborgen (Anita Rohde) berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls Trauborgen (Anita Rohde) ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Trauborgen (Anita Rohde) berechtigt, diesen geltend zu machen.
Zurückbehaltungsrecht
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Lieferung
Die Lieferung/Übergabe der Produkte erfolgt ab Lager des Vermieters (Bispingen). Wird eine Lieferung und/oder ein Aufbau vereinbart, gelten die im Mietangebot angegebenen Preise.
Für die Anlieferung wird i.d.R. ein Zeitpunkt vereinbart. Wurde kein Zeitpunkt vereinbart, erfolgt die Terminvorgabe durch den Vermieter.
Unter Anlieferung der Produkte versteht sich die Lieferung bis hinter die erste Tür zu ebener Erde. Der Mieter oder ein vom ihm bevollmächtigter verpflichtet sich, zum Zeitpunkt der Lieferung anwesend zu sein und die Produkte entgegen zu nehmen. Durch die Übernahme der Produkte bestätigt der Mieter die Vollständigkeit sowie die Unversehrtheit. Nachträgliche Mängelanzeigen werden nicht anerkannt.
Sollte es bei vereinbarter Lieferung aufgrund Höherer Gewalt (hierunter zählen auch Krankheit/ Stau/ Unwetter) nicht möglich sein, Produkte zum vereinbarten Zeitpunkt zu liefern, so hat der Mieter keinen Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung. Die Entschädigung des Mieters ist maximal auf den vereinbarten täglichen Mietpreis begrenzt.
Bei vereinbarter Abholung der Produkte sind diese am vereinbarten Tag und Uhrzeit vollständig und unbeschädigt, wie bei der Auslieferung sortiert und verpackt, am vereinbarten Ort und zu ebner Erde transportfähig bereitstehen. Für die Vollständigkeit ist der Mieter verantwortlich.
Rücktritt vom Mietvertrag
Mit Übernahme der Produkte bestätigt der Mieter, dass diese frei von Mängeln sind.
Sollten Produkte bei Übernahme erheblich bemängelt (Unbrauchbarkeit) werden, so hat der Vermieter das Recht eine Nachlieferung/ Nachbesserung. Bei geringfügiger Beanstandung kann ein Preisnachlass vereinbart werden.
Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter können nur bei grober Fahrlässigkeit sowie Vorsatz geltend gemacht werden. Der Schadensersatz bezieht sich maximal auf die vereinbarte Mietsumme für das beanstandete Produkt. Weitergehende Ansprüche sind ausgenommen.
Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter muss schriftlich erfolgen.
Eine Stornierung ist bis vier Monate vor dem im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt kostenlos möglich.
Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:
- Bei Stornierung bis vier Monate vor der Veranstaltung sind 50% der Auftragssumme zu zahlen
- Bei Stornierung bis zwei Monate vor der Veranstaltung sind 80% der Auftragssumme zu zahlen
- Bei Stornierung bis vier Wochen vor der Veranstaltung sind 90% der Summe zu zahlen
- Bei Stornierung nach Ablauf der vier Wochen sind 100% der Summe zu zahlen
Abweichungen oder Umbuchungen der o.g. Fristen und Zahlungen können nur schriftlich von beiden Parteien vereinbart werden (sog. Kulanz).
Ein Rücktritt aufgrund der geltenden Eindämmungsverordnung (Corona) und der damit Verbundenen Absage der Veranstaltung ist möglich. In einem solchen Fall kann die Buchung kurzfristig abgesagt werden. Fällt ein solcher Rücktritt in die o.g. Stornierungsfristen wird eine Gutschrift der prozentualen Auftragssumme erstellt.
Sorgfaltspflicht
Die Produkte dürfen der Witterung nicht ausgesetzt werden und sind pfleglich zu behandeln.
Für Verlust der Produkte oder Beschädigung haftet der Mieter (siehe Wiederbeschaffungskosten).
Der Mieter weiß, dass es sich um ein Mietprodukt handelt. Gebrauchsspuren stellen keinen Reklamationsgrund dar.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden die durch die Vermietung entstanden sind.
Anwendbares Recht
Der zwischen Ihnen und Trauborgen (Anita Rohde) abgeschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt davon bleiben die zwingenden Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Gerichtsstand
Sofern Sie entgegen Ihren Angaben bei der Bestellung keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben oder nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder Ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis [Schneverdingen] .
Streitbeilegung
Allgemeine Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz):
Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbelegung (OS) zur Verfügung, die Sie unter dieser Adresse finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ . Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und auch nicht bereit.
Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt, insoweit ein Vertragspartner hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.